Gemäß Bebauungsplan Nr. 139.02.00 der Stadt Saarbrücken sollen innerhalb der geplanten 16 Hektar Bebauungsfläche 4,5 bis 6 Hektar wertvollen alten Buchenmischwaldes gerodet werden. An der Stelle sollen u. a. Wohngebäude, Zufahrtsstraßen und 700 Parkplätze entstehen. Weder die Konsequenzen aus dem 2019 von der Stadt ausgerufenen Klimanotstand noch die Zusagen der Koalition "keine Waldrodungen" werden hier eingehalten. Die Antworten auf Klimaerhitzung und Extrem-Hochwasserereignisse sind weitere Flächenversiegelung und Waldrodung.
Die Bürgerinitiative "Hanni bleibt", der NABU Saarbrücken und der BUND sind dabei, dies mit einer Klage zu verhindern, und das Erforderliche wurde bei einer Anwaltskanzlei in die Wege geleitet. Der NABU Saarbrücken wird sich finanziell an den Kosten beteiligen.
Die Zeit drängt!
Da bereits Anfang Oktober Rodungen drohen, und die voraussichtlichen Kosten einer Normenkontrollklage einschließlich eines Eilantrages zwischen fünfzehn- und zwanzigtausend Euro liegen werden, bitten wir auf diesem Weg herzlich um eine zweckgebundene Spende auf das Spendenkonto "Hanni bleibt" des NABU Saarbrücken bei der Sparkasse Saarbücken: IBAN: DE81 5905 0101 0067 2050 13, BIC: SAKSDE55. Auf Wunsch stellen wir Ihnen eine Spendenbescheinigung aus.
13.10.2024
Pressemitteilung
Der NABU Saarland führte am vergangenen Samstag seine jährliche Landesvertreterversammlung in der Stadthalle Lebach durch. Dort versammeln sich regelmäßig mehr als 100 Vertreter und Vertreterinnen der im Saarland ansässigen NABU-Gruppen, um einerseits Rechenschaft über das vergangene Geschäftsjahr abzulegen, aber auch um über interessante Naturschutzprojekte und -themen zu berichten.
So kam seitens der NABU-Gruppe Saarbrücken auch das mittlerweile allseits bekannte Waldschutz-Projekt der Bürgerinitiative „Hanni bleibt“ zur Sprache. Der Sprecher der Initiative Lucas Kleinbauer äußerte sich auf der Versammlung ebenfalls mit eindringlichen Worten zur Situation.
Nachdem der Stadtrat der Landeshauptstadt Saarbrücken den Bebauungsplan „Nördlich Stuhlsatzenhaus“ trotz der Ablehnung aller Umweltverbände des Saarlandes mit deutlicher Mehrheit beschlossen und den Satzungsbeschluss öffentlich bekannt hatte, womit der Plan rechtskräftig geworden war, blieb nur noch der Weg einer Normenkontrollklage, um die große Waldfläche von mehr als 4,5 ha vor einer Rodung ab Anfang Oktober zu schützen. Der Normenkontrollantrag zur rechtlichen Überprüfung des Bebauungsplans wurde durch den BUND eingereicht. Die dazu nötigen finanziellen Mittel in Höhe von möglicherweise mehr als 20.000 EUR wurden bisher im Wesentlichen von der Initiative „Hanni bleibt“ und dem NABU Saarbrücken aufgebracht. Aber auch die NAJU (Naturschutzjugend des NABU) hatte sich am Wochenende auf der Landesvertreterversammlung für eine beachtliche finanzielle Unterstützung durch den NABU-Landesverband stark gemacht, die inzwischen erfolgt ist.
Gemeinsam gehen wir davon aus, dass wir den St. Johanner Stadtwald („Hanni“) retten können. Der erste Schritt dazu ist durch die Zwischenverfügung des Oberverwaltungsgerichts in Saarlouis zum eingereichten Eilantrag gemacht. Der Wald darf vorerst nicht gerodet werden, bis eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren vorliegt.
Ein großer Erfolg gegen die stark zunehmende Versiegelung von Flächen!
Damit findet der Klima- und Naturschutz auch vor dem Hintergrund des von der Landeshauptstadt Saarbrücken schon vor Jahren ausgerufenen Klimanotstands gebührende Berücksichtigung!
Kontakt:, Norbert Fugmann, NABU Saarbrücken
Vielen Dank!
NABU Saarbrücken