Kein motorisierter Individualverkehr auf der Halde Reden!

Gemeinsame Pressemitteilung von BUND, Saarwald-Verein und NABU

Bergehalde im Nebel mit Hagbutten

Vor weiteren Planungen bestehende Umweltauflagen erfüllen

Saarbrücken/Saarlouis/Lebach Die drei staatlich anerkannten saarländischen Naturschutzvereinigungen BUND, Saarwald-Verein und NABU haben im Rahmen einer gemeinsamen Stellungnahme zum Bebauungsplan-Verfahren ihre grundsätzlich ablehnende Haltung zu dem Vorhaben bekräftigt, das Haldenplateau für den motorisierten Gästeverkehr freizugeben. Dies entspricht weder den Vorstellungen der „Gründerväter“ der Reden-Alm, die eine sanfte und nachhaltige touristische Nutzung vorsahen, noch den Wünschen eines Großteils der ortsansässigen Bevölkerung, welche die Halde zur Naherholung nutzt.

Die Verbände befürchten, dass sich die bereits seit einem Jahrzehnt vorherrschende Untätigkeit der Landesgesellschaft IKS IndustrieKultur Saar GmbH im Hinblick auf die bisher bereits für die Halde bestehenden Artenschutzauflagen fortsetzt. Außerdem wird der finanzielle und dauerhafte Aufwand für wirkungsvolle Kompensationsmaßnahmen im Zusammenhang mit der verkehrlichen Erschließung des Haldenplateaus möglicherweise deutlich unterschätzt. Vor diesem Hintergrund ist das Vorhaben aus Verbändesicht letztlich nicht zu rechtfertigen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass weitergehende Artenschutzmaßnahmen gerade für die besonders betroffenen Artengruppen Amphibien und Reptilien von der Gemeinde Schiffweiler zwar festgesetzt, aber anschließend erneut weitgehend ignoriert werden. Dabei stellt die Halde Reden nachweislich einen wichtigen Rückzugsraum für viele bereits aus der umgebenden Landschaft verschwundene und per Gesetz streng geschützte Rote-Liste-Arten dar.

„Durch die bisher im Wesentlichen ausgebliebenen Pflegemaßnahmen, für die jedoch eine zweifelsfreie rechtliche Verpflichtung besteht, die von der Gemeinde Schiffweiler im Rahmen des Vollzugs der Bauleitplanung durchzusetzen ist, befürchten wir bereits eine ernsthafte Schädigung der Artenvielfalt auf der Halde“, so die NABU-Landesvorsitzende Dr. Julia Michely.

„Hier setzen sich die Haldeneigentümerin IKS und auch die nicht handelnde Gemeinde Schiffweiler einem realen Haftungsrisiko nach dem Umweltschadensgesetz aus“, ergänzt Aribert von Pock, Landesvorsitzender des Saarwald-Vereins.

„Während Land, Kreise und Kommunen gerne die großzügigen finanziellen Mittel der EU-Wirtschaftsförderung in Anspruch nehmen, mangelt es im Gegenzug nicht selten am konkreten und konsequenten Engagement, wenn es um den Schutz und Erhalt von der EU streng geschützter Arten geht“, merkt der BUND-Landesvorsitzende Christoph Hassel an.

„Leider sind derartige Negativ-Beispiele im Saarland kein Einzelfall. Ein weiteres, besonders unrühmliches Beispiel ist der Wendelinus-Golfpark in St. Wendel, wo unter entsprechend hohen Umweltauflagen in eine landesweit bedeutsame Fläche für den Arten- und Biotopschutz eingegriffen wurde und Schäden an der Biodiversität bereits belegbar sind. Hier warten wir seit eineinhalb Jahrzehnten auf die Umsetzung des rechtlich vorgeschriebenen Ausgleichs. Der Hauptverantwortliche lenkt heute als saarländischer Innenminister die Geschicke der Landesplanung, die nach Auffassung der saarländischen Naturschutzverbände mit der kommenden Legislaturperiode wieder zurück ins Umweltministerium gehört“, äußert sich NABU-Landesgeschäftsstellenleiter Wendelin Schmitt abschließend.

Für die Verbände:

Christoph Hassel, Landesvorsitzender, BUND Landesverband Saarland e. V
Aribert von Pock, Landesvorsitzender, Saarwald-Verein e. V.
Dr. Julia Michely, Landesvorsitzende, NABU Landesverband Saarland e. V.

Für Rückfragen:

Wendelin Schmitt, Tel. 06881 93619-14, E-Mail wendelin.schmittNABU-saar.de
Detlef Reinhard, mobil 0160 97598804, E-Mail detlefreinhardt-online.de

Anlage:

Gemeinsame Stellungnahme der Verbände BUND, Saarwald-Verein und NABU zum Bebauungsplan „Garten Reden, 3. Änderung“ im Ortsteil Landsweiler-Reden in der Gemeinde Schiffweiler gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Scoping-Verfahren)